Drogenbeauftragte: Besitz von sechs Gramm Cannabis soll keine Straftat mehr sein

Das Vergehen soll künftig als Ordnungswidrigkeit gelten, schlägt Daniela Ludwig vor. Die in Berlin erlaubten 15 Gramm seien allerdings „eindeutig“ zu hoch.

Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU), empfiehlt ihrer Partei, beim Thema Cannabis mit möglichen Koalitionspartnern einen Kompromiss zu suchen. 
Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU), empfiehlt ihrer Partei, beim Thema Cannabis mit möglichen Koalitionspartnern einen Kompromiss zu suchen. dpa/Carsten Koall

Berlin-Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig (CSU), plädiert dafür, künftig den Besitz von Cannabis bundesweit bis zu einer Eigenbedarfsgrenze von sechs Gramm als Ordnungswidrigkeit und nicht mehr als Straftat zu verfolgen. Die in Berlin tolerierte Menge von 15 Gramm sei dagegen „eindeutig“ zu hoch, sagte Ludwig dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Dort kifften so viele Jugendliche wie sonst nirgendwo in Deutschland.

Ludwig empfiehlt der Union nach eigenen Worten, nach der Bundestagswahl mit möglichen Koalitionspartnern einen Kompromiss beim Thema Cannabis zu suchen. „Klar ist, dass Cannabis nicht so gefährlich ist wie Kokain oder Heroin. Richtig ist auch, dass es um andere, bessere Sanktionen und um eine Entlastung von Polizei und Justiz gehen muss“, betonte sie. Deshalb trete sie dafür ein, den Besitz von kleinen Mengen als Ordnungswidrigkeit zu ahnden und nicht mehr als Straftat. Die Konsumenten sollten wie in Portugal wählen können, ob sie ein Bußgeld zahlen oder sich einer Suchtberatung unterziehen.

Ludwig auch für „Drug-Checking“ in Deutschland

Ludwig forderte zudem, künftig das sogenannte Drug-Checking in Deutschland zuzulassen. Dabei können Konsumenten Drogen analysieren lassen. „Drug-Checking bedeutet Schadensminimierung und kann Leben retten“, sagte sie. Leider habe sie sich bisher nicht durchsetzen können.

Bei vielen in den beteiligten Ministerien und Behörden herrsche noch immer die falsche Vorstellung vor, „durch Drug-Checking verpasse der Staat illegalen Drogen eine Art Gütesiegel und gebe somit einen Freifahrtschein für den Konsum“, beklagte die Drogenbeauftragte.