Drogenpolitik:EU sieht Cannabis-Legalisierung skeptisch

Drogenpolitik: Legales Kiffen - Karl Lauterbach sieht es als "Modell für Europa".

Legales Kiffen - Karl Lauterbach sieht es als "Modell für Europa".

(Foto: Friedrich Bungert/SZ Photo)

Das Prestigeprojekt von Gesundheitsminister Lauterbach ist eins der wenigen Themen, bei dem die Ampelparteien einig sind. Doch in Brüssel stoßen sie damit auf Widerstand.

Von Andreas Glas, Angelika Slavik und Hubert Wetzel, Berlin/Brüssel

Es ist ja nicht so, als hätte Karl Lauterbach nicht alles gegeben. Als der Bundesgesundheitsminister (SPD) vor ein paar Wochen seine Pläne zur Legalisierung von Cannabis vorstellte, verblüffte er die Journalisten in der Bundespressekonferenz mit einem Bekenntnis. Er habe sich dem Thema nicht nur über Studien genähert, ließ Lauterbach wissen, sondern auch über einen Selbstversuch. Anders ausgedrückt: Karl Lauterbach hat gekifft. Zum Wohle des Volkes, sozusagen.

Um seine Legalisierungspläne umsetzen zu können, braucht Lauterbach allerdings die Zustimmung der EU-Kommission, denn sie tangieren europäisches Recht. Und trotz seines bemerkenswerten Einsatzes ist man in der Behörde in Brüssel offenkundig gar nicht begeistert von den Berliner Cannabis-Plänen. Die Folge: Das Prestigeprojekt der Ampel könnte am Widerstand der Europäischen Union scheitern.

Die EU-Kommission hat massive rechtliche Bedenken

Obwohl Lauterbachs Vorhaben mit dem derzeit geltenden EU-Recht weitgehend unvereinbar ist, gab sich der Minister bei der Präsentation noch recht zuversichtlich. "Wenn dieses Gesetz in Kraft tritt, wäre es das liberalste Projekt zur Legalisierung von Cannabis in Europa, aber auch der am stärksten regulierte Markt", sagte er Ende Oktober in Berlin. Es sei vorstellbar, dass andere Länder dem deutschen Beispiel folgen würden. "Es könnte ein Modell für Europa sein."

Mittlerweile ist die Stimmung zwischen Brüssel und Berlin in Sachen Cannabis ernüchtert. Zum einen wegen massiver rechtlicher Bedenken der Kommission. Aber auch die deutsche Vorgehensweise löst bei der EU Irritationen aus. Denn bis heute liegt der EU-Kommission noch gar kein detaillierter Plan aus Berlin vor, der von der Behörde oder auch von anderen EU-Mitgliedern rechtlich und politisch bewertet werden könnte. "Wir haben von den deutschen Stellen bisher keine förmliche Anfrage für eine Befassung erhalten", heißt es bei der Kommission.

In Brüssel hat man nach wie vor nur das sogenannte Eckpunktepapier "zur kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken", das das Bundeskabinett im Oktober beschlossen hat. Das ist aber allenfalls eine politische Absichtserklärung. Um die deutschen Pläne zu prüfen, braucht die EU jedoch einen echten Gesetzestext. Den gibt es bisher nicht. Alle Gespräche zwischen Berlin und Brüssel sind daher bislang rein informell. Lauterbach wiederum wollte das Gesetz ursprünglich erst ausarbeiten lassen, nachdem die Kommission ihm Rückmeldung gegeben hat.

Im Hause Lauterbach liegen die Nerven in Sachen Cannabis blank

Aus dem Bundesgesundheitsministerium hieß es am Mittwoch, am Entwurf werde nun geschrieben. Zudem gebe es ein Vergabeverfahren für eine Studie. Mehr könne man nicht sagen - im Ministerium liegen in der Cannabis-Causa längst die Nerven blank. Zumal es jenseits der Verfahrensfragen erhebliche juristische Hürden gibt, die man in Lauterbachs Haus offenbar zunächst unterschätzt hatte.

Seit 2004 gilt in der EU ein Gesetz, ein sogenannter Rahmenbeschluss des Rates, zum Drogenhandel. Dieser Beschluss verpflichtet die Mitgliedstaaten, so gut wie alle Handlungen, die mit Drogen zu tun haben, mit "wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden" Strafen zu bedrohen. Das Gesetz schließt Cannabis als illegale Droge ein und gibt sogar vor, mit welchen Freiheitsstrafen diese Taten belegt sein müssen.

Konkret werden in dem EU-Gesetz als Straftatbestände genannt: "das Gewinnen, Herstellen, Ausziehen, Zubereiten, Anbieten, Feilhalten, Verteilen, Verkaufen, Liefern - gleichviel zu welchen Bedingungen -, Vermitteln, Versenden - auch im Transit -, Befördern, Einführen oder Ausführen von Drogen" sowie "das Anbauen der Cannabispflanze". Nur eine Ausnahme lässt das Gesetz zu: Wenn diese Handlungen "ausschließlich" für den "persönlichen Konsum" begangen werden, dürfen die einzelnen EU-Länder in ihren nationalen Gesetzen abweichende Regelungen treffen.

Das bedeutet in der Praxis: Deutschland könnte zwar erlauben - oder zumindest straffrei ermöglichen -, dass einzelne Personen kleine Mengen Cannabis für den Eigengebrauch besitzen oder für ihren eigenen Konsum ein paar Hanfpflanzen ziehen. Aber mehr ist nicht drin.

Das entspricht der Praxis, die aus den Niederlanden bekannt ist. Dort wird der private Konsum von Cannabis toleriert. Aber der gesamte Markt, der davorgeschaltet ist, ist illegal - mit allen negativen Folgen für die öffentliche Sicherheit. Genau das will Lauterbach in Deutschland auf keinen Fall.

Der Zeitplan ist nur schwer einzuhalten

Deswegen sieht sein Plan einen legalen, privatwirtschaftlich organisierten, aber staatlich streng überwachten Cannabis-Markt vor: Anbau und Verkauf sollen lizensiert und engmaschig kontrolliert werden. Erwachsene sollen in Apotheken und Fachgeschäften Cannabis kaufen können. Für Jugendliche würden Anbau, Besitz und Erwerb verboten bleiben, allerdings gäbe es bei Verstößen kein Strafverfahren mehr, sondern die verpflichtende Teilnahme an Präventionsprogrammen.

"Es ist Sache der Mitgliedsstaaten zu entscheiden, wie sie mit dem persönlichen Gebrauch von Drogen umgehen, einschließlich von Cannabis", teilt die EU-Kommission dazu mit. Das klingt positiv, heißt aber im Umkehrschluss: Sobald es um Herstellung und Handel im kommerziellen Bereich geht, gilt das restriktive EU-Recht.

Dazu kommt auch noch ein UN-Übereinkommen gegen unerlaubten Verkehr mit Suchtstoffen und psychotropen Stoffen von 1988, das auch europarechtlich Wirkung hat. Um daraus einen Ausweg zu finden, wollte Lauterbach bei der EU-Kommission eigentlich mit einer "Interpretationserklärung" überzeugen.

Vereinfacht ausgedrückt bedeutet das: Deutschland würde in seiner Auslegung des Vertrags argumentieren, dass es darum gehe, die Gesundheit der Menschen zu schützen - und dass dies im Jahr 2022 besser mittels einer Cannabis-Legalisierung gelänge als durch die strikte Einhaltung von Verboten. Dazu soll eine Studie erstellt werden, die auswertet, welche Folgen eine Lockerung der Cannabis-Gesetze in anderen Ländern hatte. Diese Studie will das Bundesgesundheitsministerium aber erst jetzt in Auftrag geben. Lauterbachs ursprünglicher Zeitplan sah vor, im ersten Quartal 2023 das Gesetz vorzulegen. Selbst wenn es gelänge, der EU-Kommission die Zustimmung abzuringen, wäre der Zeitplan also sehr eng.

Und dann sind da noch die altbekannten Gegner

Und schließlich sind da noch altbekannte Gegner, die sich in Stellung bringen. So reiste Mitte November Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) überraschend nach Brüssel. Holetschek, ebenso ausdauernder wie wortgewaltiger Gegenspieler des Bundesministers, hatte offiziell einen Termin bei der EU-Kommission, um über Antibiotika-Resistenzen zu sprechen. Der Süddeutschen Zeitung sagt er am Mittwoch, er habe bei dieser Gelegenheit "einfach die Chance genutzt, mich bei der Generaldirektorin zu erkundigen, wie sie die Planungen sieht".

Mit "die Generaldirektorin" ist Monique Pariat gemeint, die Chefin der sogenannten "DG Home", einer Abteilung der EU-Kommission. Sie ist auch die zentrale Ansprechpartnerin für die deutschen Pläne zur Cannabis-Legalisierung. Er sei, so Holetschek weiter, dabei "zum Schluss gekommen, dass das relativ wenig Priorität dort hat". Er habe auch festgestellt, "dass dort vor allem auch kritisch gesehen wird, dass ein eigener Markt geschaffen werden soll". Das bayerische Gegenlobbying war damit noch nicht zu Ende: Holetschek ließ in Brüssel zudem wissen, dass er mit einem eigenen Gutachten die Rechtslage prüfen und die Ergebnisse "gerne auch der Kommission zur Verfügung stellen" werde.

Wenn es nicht gelänge, die Kommission von seinen Vorstellungen zu überzeugen, so hatte es Karl Lauterbach bei der Präsentation seiner Pläne gesagt, würde er von der Legalisierung lieber komplett Abstand nehmen. Ein halbgarer Kompromiss sei nicht drin.

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